Gasheizung
Der Einsatz einer neuen Gasheizung oder der Austausch einer alten Gasheizung gegen eine neue ist seit dem 01.01.2024 nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Gebäudeenergiegesetz ist geregelt, dass jede neue Gasheizung mind. 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen soll. Beim Einsatz einer neuen Gasheizung ist darüber hinaus auch der kommunale Wärmeplan (sofern es schon einen gibt) zu berücksichtigen.
Sie möchten Ihre alte Gasheizung gegen eine neue Heizung tauschen? Wir beraten Sie gerne und erarbeiten mit Ihnen eine passende Lösung.
Hinweis zur Wartung von Gasheizungen
Ihre Gasheizung wird von uns selbstverständlich regelmäßig gewartet, so dass Sie möglichst lange und effizient läuft. Rufen Sie uns gerne an und vereinbaren einen Wartungstermin.
Produktbeispiel
Gasheizung von Brötje
Gasheizung WGB
Allround Brennwertkessel für fast jeden Bedarf.
- Zuverlässig
- Effizient
- In fast jeder Nische einsetzbar
- Heizleistungen von 10 bis 110 kW
Geeignet für :
Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus
Wie kann eine Gasheizung die Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz erfüllen?
Hier spielt neben der reinen Technik auch die kommunale Wärmeplanung eine wesentliche Rolle. Ist z.B. die Umstellung des kompletten Gasnetzes auf Wasserstoff geplant, und die Heizung lässt sich zu 100% auf Wasserstoff umrüsten (H2-Ready), dann könnte die Gasheizung nach den momentan geltenen Vorschriften auch über die geplanten Zeiten hinaus betrieben werden bzw. es könnte auch eine neue Gasheizung installiert werden.
Darüber hinaus gibt es heute sog. Hybridsysteme, die ebenfalls diese Anforderungen erfüllen. Sie kombinieren eine Gasheizung mit einer Wärmepumpe. Das kann je nach individueller Situation eine guite Alternative zur reinen Wärmepumpe sein.
Eine ganz genaue Antwort auf diese Frage kann es aber nur nach einer detaillierten Analyse Ihrer individuellen Situation vor Ort geben
SIE HABEN FRAGEN ZU GASHEIZUNGEN!
Sie planen den Austausch eines Heizsystems und wollen Gasheizungeinsetzen?
